Die doppelwandigen Gärsaftbehälter mit DIBt-Zulassung können individuell an spezielle Anforderungen und örtliche Gegebenheiten angepasst werden.
Wegen der seit 01. August 2017 bundesweit geltenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird für die gesetzlich vorgeschriebene Lagerkapazität der Gärsaftbehälter die anteilige Niederschlagsfläche des größten Silos plus der verschmutzten Rangierfläche zu Grunde gelegt. Dadurch erhöhen sich die Größen der Gärsaftbehälter um ein Vielfaches. Weiterhin besteht für den Bau von Lagerbehältern über 25 m³ eine Fachbetriebspflicht.